Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
114.4 VESP CH-SO

§ 2 Verordnung zum Gesetz über die Einwohnerregister- und die Stimmregisterplattform (VESP) - Grundsatz

Zugriffsberechtigung - Berechtigungsverfahren
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§ 2 VESP · Grundsatz

1. Auf die Erteilung einer Zugriffsberechtigung besteht kein Anspruch.

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