Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
114.4 VESP CH-SO

§ 14 Verordnung zum Gesetz über die Einwohnerregister- und die Stimmregisterplattform (VESP) - eCH-Standards und Versionen

Daten-Standards und Versionen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 VESP · eCH-Standards und Versionen

1. Für den Austausch von Personendaten sind jeweils die vom Departement bestimmten Versionen der Standards für E-Government in der Schweiz (eCH-Standards) zu verwenden.

← § 13 VESP Verordnung zum Gesetz über die Einwohnerregister- und die Stimmregisterplattform (VESP) - Gegenstand § 15 VESP →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →