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114.3 GESP CH-SO

§ 15 Gesetz über die Einwohnerregister- und die Stimmregisterplattform (GESP) - Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept

Informationssicherheit, Datenschutz und Überprüfung
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§ 15 GESP · Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept

1. Das Departement erstellt für den Betrieb der Einwohnerregister- und der Stimmregisterplattform ein Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept, das anerkannten Standards entspricht.

2. Das Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept für den Betrieb der Einwohnerregister- und der Stimmregisterplattform beinhaltet die konkreten rechtlichen, technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen und Sicherheitsaspekte.

3. Es zeigt insbesondere auf

a) die Gewährleistung der Sicherheit im Bereich der IT-Infrastruktur innerhalb der kantonalen Verwaltung;

b) die Gewährleistung der Sicherheit im Bereich der Datenübermittlung zwischen Gemeinden und Kanton, innerhalb des Kantons und zwischen Kanton und Bund sowie zwischen Kanton und Dritten;

c) die Prozesse zur Sicherstellung von individuell nach angeschlossenen Behörden angepassten Berechtigungsregeln für den Zugriff auf Daten der kantonalen Einwohnerregisterplattform;

d) die Prozesse zur Überwachung von Datenzugriffen durch die systematische Kontrolle von Datenzugriffsprotokollen;

e) wie die Verantwortlichkeiten für den Datenschutz und die Datensicherheit geregelt sind.

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