§ 15 Gesetz über die Einwohnerregister- und die Stimmregisterplattform (GESP) - Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept
§ 15 GESP · Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept
1. Das Departement erstellt für den Betrieb der Einwohnerregister- und der Stimmregisterplattform ein Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept, das anerkannten Standards entspricht.
2. Das Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept für den Betrieb der Einwohnerregister- und der Stimmregisterplattform beinhaltet die konkreten rechtlichen, technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen und Sicherheitsaspekte.
3. Es zeigt insbesondere auf
a) die Gewährleistung der Sicherheit im Bereich der IT-Infrastruktur innerhalb der kantonalen Verwaltung;
b) die Gewährleistung der Sicherheit im Bereich der Datenübermittlung zwischen Gemeinden und Kanton, innerhalb des Kantons und zwischen Kanton und Bund sowie zwischen Kanton und Dritten;
c) die Prozesse zur Sicherstellung von individuell nach angeschlossenen Behörden angepassten Berechtigungsregeln für den Zugriff auf Daten der kantonalen Einwohnerregisterplattform;
d) die Prozesse zur Überwachung von Datenzugriffen durch die systematische Kontrolle von Datenzugriffsprotokollen;
e) wie die Verantwortlichkeiten für den Datenschutz und die Datensicherheit geregelt sind.