Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
114.2 InfoDV CH-SO

§ 7 Informations- und Datenschutzverordnung (InfoDV) - Verfahren a) Gesuch

Zugang zu amtlichen Dokumenten
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§ 7 InfoDV · Verfahren a) Gesuch

1. Das Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten kann mündlich oder schriftlich gestellt werden; die Dokumente sind hinreichend genau zu bezeichnen. Die Behörde kann Schriftlichkeit verlangen.

2. Die Behörde, die eine Gebühr wegen besonderen Aufwandes erheben will (§ 40 Abs. 2 lit. a InfoDG), informiert die gesuchstellende Person vorgängig.

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