114.2
InfoDV
CH-SO
§ 7 Informations- und Datenschutzverordnung (InfoDV) - Verfahren a) Gesuch
Zugang zu amtlichen Dokumenten
§ 7 InfoDV · Verfahren a) Gesuch
1. Das Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten kann mündlich oder schriftlich gestellt werden; die Dokumente sind hinreichend genau zu bezeichnen. Die Behörde kann Schriftlichkeit verlangen.
2. Die Behörde, die eine Gebühr wegen besonderen Aufwandes erheben will (§ 40 Abs. 2 lit. a InfoDG), informiert die gesuchstellende Person vorgängig.