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114.1 InfoDG CH-SO

§ 5 Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) - Private und öffentliche Interessen

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§ 5 InfoDG · Private und öffentliche Interessen

1. Schützenswertes privates Interesse ist insbesondere die Gewährleistung der Privatsphäre sowie des Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisses.

2. Wichtiges öffentliches Interesse ist insbesondere die Wahrung der öffentlichen Sicherheit sowie der freien Meinungs- und Willensbildung der Behörden.

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