114.1
InfoDG
CH-SO
§ 5 Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) - Private und öffentliche Interessen
Begriffe
§ 5 InfoDG · Private und öffentliche Interessen
1. Schützenswertes privates Interesse ist insbesondere die Gewährleistung der Privatsphäre sowie des Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisses.
2. Wichtiges öffentliches Interesse ist insbesondere die Wahrung der öffentlichen Sicherheit sowie der freien Meinungs- und Willensbildung der Behörden.