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114.1 InfoDG CH-SO

§ 44 Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) - Änderung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 44 InfoDG · Änderung bisherigen Rechts

1. Die Änderungen wurden in den entsprechenden Erlassen nachgeführt.

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