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114.1 InfoDG CH-SO

§ 4 Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) - Amtliche Dokumente

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§ 4 InfoDG · Amtliche Dokumente

1. Ein amtliches Dokument ist jede Information, die

a) auf einem Informationsträger aufgezeichnet ist;

b) sich im Besitz einer Behörde befindet, von der sie stammt oder der sie mitgeteilt worden ist und

c) die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betrifft.

2. Nicht als amtliches Dokument gilt ein Dokument, das

a) nicht fertiggestellt oder

b) ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bestimmt ist.

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