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114.1 InfoDG CH-SO

§ 34 Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) - Gesuch

Organisation, Verfahren und Gebühren - Verfahren - Zugang zu amtlichen Dokumenten
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§ 34 InfoDG · Gesuch

1. Das Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten ist an die Behörde zu richten, welche die Dokumente besitzt. Die amtlichen Dokumente müssen hinreichend genau bezeichnet werden.

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