114.1
InfoDG
CH-SO
§ 34 Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) - Gesuch
Organisation, Verfahren und Gebühren - Verfahren - Zugang zu amtlichen Dokumenten
§ 34 InfoDG · Gesuch
1. Das Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten ist an die Behörde zu richten, welche die Dokumente besitzt. Die amtlichen Dokumente müssen hinreichend genau bezeichnet werden.