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114.1 InfoDG CH-SO

§ 3 Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) - Behörden

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§ 3 InfoDG · Behörden

1. Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind

a) die Behörden und Dienststellen sowie die Kommissionen des Kantons und der Gemeinden;

b) die Organe selbständiger Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts;

c) natürliche und juristische Personen, soweit sie öffentliche Aufgaben erfüllen.

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