114.1
InfoDG
CH-SO
§ 3 Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) - Behörden
Begriffe
§ 3 InfoDG · Behörden
1. Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind
a) die Behörden und Dienststellen sowie die Kommissionen des Kantons und der Gemeinden;
b) die Organe selbständiger Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts;
c) natürliche und juristische Personen, soweit sie öffentliche Aufgaben erfüllen.