Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
114.1 InfoDG CH-SO

§ 25 Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) - Zentrales Register

Der Schutz vor Missbrauch von Personendaten - Register der Datensammlungen
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§ 25 InfoDG · Zentrales Register

1. Der oder die Beauftragte für Information und Datenschutz (§ 31) führt ein zentrales Register der nach § 24 registrierten Datensammlungen. Das zentrale Register enthält die Angaben nach § 24 Absatz 2.

2. Jede Person kann das Register einsehen.

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