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113.114 CH-SO

§ 2 Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate - Definition

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§ 2 Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate · Definition

1. Abstimmungs- und Wahlplakate und Abstimmungs- und Wahlwerbungen im Sinne dieser Verordnung sind alle optisch und öffentlich wahrnehmbaren Kommunikationsmassnahmen, die direkt oder indirekt mit einer Abstimmung oder Wahl in Verbindung stehen und physisch an einem Träger angebracht sind oder auf einen solchen projiziert werden.

2. Ausgenommen sind Plakate an offiziellen Plakatstellen.

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