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113.114 CH-SO

§ 1 Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate - Inhalt und Zweck

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§ 1 Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate · Inhalt und Zweck

1. Diese Verordnung regelt das Plakatieren und Werben bei eidgenössischen, kantonalen, regionalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen.

1bis Sie dient insbesondere der Verkehrssicherheit.

2. Vorbehalten bleibt § 3 Absatz 2.

Inhalt und Zweck § 2 Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate →

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