113.113
CH-SO
§ 4 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts - Zustellkuverts
§ 4 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts · Zustellkuverts
1. Die Gemeinden beziehen bei der Drucksachenverwaltung Zustellkuverts mit zwei Innenfächern (für den Postversand zum Normaltarif) oder Zustellkuverts mit Aussentasche (für den Postversand mit Portozuschlag).