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113.113 CH-SO

§ 4 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts - Zustellkuverts

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§ 4 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts · Zustellkuverts

1. Die Gemeinden beziehen bei der Drucksachenverwaltung Zustellkuverts mit zwei Innenfächern (für den Postversand zum Normaltarif) oder Zustellkuverts mit Aussentasche (für den Postversand mit Portozuschlag).

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