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113.113 CH-SO

§ 3 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts - Stimmrechtsausweise

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§ 3 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts · Stimmrechtsausweise

1. Das Format und die Adressfelder sind auf die Zustellkuverts abzustimmen (s. § 4).

2. Die Stimmrechtsausweise enthalten

a) den Namen der ausstellenden Gemeinde;

b) die Bezeichnung "Stimmrechtsausweis";

c) das Datum des Urnenganges;

d) den Namen und Vornamen sowie die Adresse des/der Stimmberechtigten;

e) den Vermerk für die Unterschrift;

f) den Vermerk für Name, Vorname, Adresse und Unterschrift der Vertrauensperson;

g) fakultativ: die Urnenöffnungszeiten, den Ort des Wahl- und Stimmlokals, die Abgabestelle und den Termin für die briefliche Wahl- und Stimmabgabe.

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