113.113
CH-SO
§ 3 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts - Stimmrechtsausweise
§ 3 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts · Stimmrechtsausweise
1. Das Format und die Adressfelder sind auf die Zustellkuverts abzustimmen (s. § 4).
2. Die Stimmrechtsausweise enthalten
a) den Namen der ausstellenden Gemeinde;
b) die Bezeichnung "Stimmrechtsausweis";
c) das Datum des Urnenganges;
d) den Namen und Vornamen sowie die Adresse des/der Stimmberechtigten;
e) den Vermerk für die Unterschrift;
f) den Vermerk für Name, Vorname, Adresse und Unterschrift der Vertrauensperson;
g) fakultativ: die Urnenöffnungszeiten, den Ort des Wahl- und Stimmlokals, die Abgabestelle und den Termin für die briefliche Wahl- und Stimmabgabe.