Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
113.113 CH-SO

§ 2 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts - Geltungsbereich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts · Geltungsbereich

1. Diese Weisungen gelten für alle eidgenössischen, kantonalen, regionalen und kommunalen Volkswahlen und -abstimmungen.

← § 1 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts Zweck § 3 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →