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113.113 CH-SO

§ 1 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts - Zweck

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§ 1 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts · Zweck

1. Diese Weisungen dienen der Kontrolle der Wahl- und Stimmabgabe und der Wahrung des Wahl- und Stimmgeheimnisses.

Zweck § 2 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts →

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