113.113
CH-SO
§ 1 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts - Zweck
§ 1 Weisungen über die Stimmrechtsausweise und Zustellkuverts · Zweck
1. Diese Weisungen dienen der Kontrolle der Wahl- und Stimmabgabe und der Wahrung des Wahl- und Stimmgeheimnisses.