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113.112 VpR CH-SO

§ 46 Verordnung über die politischen Rechte (VpR) - Wahl- und Stimmzettelpakete G § 98

Die Feststellung der Ergebnisse durch die Gemeindewahlbüros
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§ 46 VpR · Wahl- und Stimmzettelpakete G § 98

1. Ist das Protokoll erstellt, hat das versammelte Wahlbüro die gültigen, ungültigen und leeren Wahl- und Stimmzettel und die Stimmrechtsausweise gesondert zu verpacken und zu versiegeln. Die Pakete sind mit der Wahl oder Abstimmung, dem Datum und dem Inhalt zu bezeichnen.

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