113.112
VpR
CH-SO
§ 46 Verordnung über die politischen Rechte (VpR) - Wahl- und Stimmzettelpakete G § 98
Die Feststellung der Ergebnisse durch die Gemeindewahlbüros
§ 46 VpR · Wahl- und Stimmzettelpakete G § 98
1. Ist das Protokoll erstellt, hat das versammelte Wahlbüro die gültigen, ungültigen und leeren Wahl- und Stimmzettel und die Stimmrechtsausweise gesondert zu verpacken und zu versiegeln. Die Pakete sind mit der Wahl oder Abstimmung, dem Datum und dem Inhalt zu bezeichnen.