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113.112 VpR CH-SO

§ 39ter Verordnung über die politischen Rechte (VpR) - Schliessung elektronische Urne G § 91bis

Die elektronische Stimmabgabe
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§ 39ter VpR · Schliessung elektronische Urne G § 91bis

1. Die elektronische Urne schliesst am Samstag vor dem Urnengang 12.00 Uhr Schweizer Zeit. Dies entspricht während der Sommerzeit der mitteleuropäischen Zeit (MEZ) plus einer Stunde.

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