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113.112 VpR CH-SO

§ 31 Verordnung über die politischen Rechte (VpR) - Ordentliches Verfahren, Anforderung des Wahl- oder Stimmaterials G § 72

Die briefliche Stimmabgabe
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§ 31 VpR · Ordentliches Verfahren, Anforderung des Wahl- oder Stimmaterials G § 72

1. Das Wahl- und Stimmaterial wird unentgeltlich abgegeben oder zugestellt.

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