Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
113.112 VpR CH-SO

§ 24 Verordnung über die politischen Rechte (VpR) - Bezug G § 59

Die Zustellkuverts
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§ 24 VpR · Bezug G § 59

1. Die Gemeinden beziehen bei der Staatskanzlei mit rechtzeitiger Bestellung und gegen Entgelt Zustellkuverts.

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