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113.112 VpR CH-SO

§ 2 Verordnung über die politischen Rechte (VpR) - Ausschluss G § 4

Stimmfähigkeit und Stimmberechtigung
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§ 2 VpR · Ausschluss G § 4

1. Der Ausschluss von der Stimmfähigkeit beginnt mit der Rechtskraft des Urteils.

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