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113.112 VpR CH-SO

§ 14 Verordnung über die politischen Rechte (VpR) - Anforderungen G § 24

Das Wahllokal
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§ 14 VpR · Anforderungen G § 24

1. Das Wahllokal und der Arbeitsraum der Gemeindezentralwahlbüros soll sich in einem öffentlichen Gebäude (z. B. Schul- oder Gemeindehaus) befinden.

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