113.112
VpR
CH-SO
§ 14 Verordnung über die politischen Rechte (VpR) - Anforderungen G § 24
Das Wahllokal
§ 14 VpR · Anforderungen G § 24
1. Das Wahllokal und der Arbeitsraum der Gemeindezentralwahlbüros soll sich in einem öffentlichen Gebäude (z. B. Schul- oder Gemeindehaus) befinden.