113.112
VpR
CH-SO
§ 12 Verordnung über die politischen Rechte (VpR) - Aufgaben G § 16
Die Wahlbüros
§ 12 VpR · Aufgaben G § 16
1. Den Wahlbüros stehen die gleichen Aufgaben zu bei Urnengängen von Zweckverbänden, welchen die Gemeinde angehört.