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113.112 VpR CH-SO

§ 12 Verordnung über die politischen Rechte (VpR) - Aufgaben G § 16

Die Wahlbüros
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§ 12 VpR · Aufgaben G § 16

1. Den Wahlbüros stehen die gleichen Aufgaben zu bei Urnengängen von Zweckverbänden, welchen die Gemeinde angehört.

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