Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
113.111 GpR CH-SO

§ 98 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - V. Protokolle-, Wahl- und Stimmzettelpakete

Die Feststellung und Auswertung der Ergebnisse - Die Feststellung der Ergebnisse durch die Gemeindewahlbüros
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§ 98 GpR · V. Protokolle-, Wahl- und Stimmzettelpakete

1. Für jede Wahl und jede Abstimmungsvorlage ist ein Protokoll zu erstellen, in welchem das Wahlbüro das Ergebnis festhält.

2. Die Wahl- und Stimmzettel sind zu verpacken und zu versiegeln.

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