113.111
GpR
CH-SO
§ 98 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - V. Protokolle-, Wahl- und Stimmzettelpakete
Die Feststellung und Auswertung der Ergebnisse - Die Feststellung der Ergebnisse durch die Gemeindewahlbüros
§ 98 GpR · V. Protokolle-, Wahl- und Stimmzettelpakete
1. Für jede Wahl und jede Abstimmungsvorlage ist ein Protokoll zu erstellen, in welchem das Wahlbüro das Ergebnis festhält.
2. Die Wahl- und Stimmzettel sind zu verpacken und zu versiegeln.