113.111
GpR
CH-SO
§ 93 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - II. Vorgehen
Die Feststellung und Auswertung der Ergebnisse - Die Feststellung der Ergebnisse durch die Gemeindewahlbüros
§ 93 GpR · II. Vorgehen
1. Die Wahl- und Stimmzettel sind in gültige, ungültige und leere, die Kandidatenstimmen in gültige, ungültige und leere aufzuteilen.