Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
113.111 GpR CH-SO

§ 93 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - II. Vorgehen

Die Feststellung und Auswertung der Ergebnisse - Die Feststellung der Ergebnisse durch die Gemeindewahlbüros
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§ 93 GpR · II. Vorgehen

1. Die Wahl- und Stimmzettel sind in gültige, ungültige und leere, die Kandidatenstimmen in gültige, ungültige und leere aufzuteilen.

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