113.111
GpR
CH-SO
§ 76 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - 2. Majorzwahlen AusfüIIen des Wahlzettels
Die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts - Das Ausfüllen und Abändern der Wahl- und Stimmzettel durch die Stimmberechtigten
§ 76 GpR · 2. Majorzwahlen AusfüIIen des Wahlzettels
1. Es dürfen nur so viele Kandidaten oder Kandidatinnen gewählt werden als Stellen zu besetzen sind.
2. ...