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113.111 GpR CH-SO

§ 76 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - 2. Majorzwahlen AusfüIIen des Wahlzettels

Die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts - Das Ausfüllen und Abändern der Wahl- und Stimmzettel durch die Stimmberechtigten
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§ 76 GpR · 2. Majorzwahlen AusfüIIen des Wahlzettels

1. Es dürfen nur so viele Kandidaten oder Kandidatinnen gewählt werden als Stellen zu besetzen sind.

2. ...

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