Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
113.111 GpR CH-SO

§ 73 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - II. Initiative und Gegenvorschlag/Eventualabstimmung

Die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts - Das Ausfüllen und Abändern der Wahl- und Stimmzettel durch die Stimmberechtigten
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§ 73 GpR · II. Initiative und Gegenvorschlag/Eventualabstimmung

1. Die Stimmberechtigten können die erste und zweite Frage mit Ja oder Nein beantworten oder unbeantwortet lassen; sie können auch beiden Vorlagen zustimmen oder beide ablehnen.

2. Bei der dritten Frage ist das entsprechende Feld anzukreuzen.

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