113.111
GpR
CH-SO
§ 73 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - II. Initiative und Gegenvorschlag/Eventualabstimmung
Die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts - Das Ausfüllen und Abändern der Wahl- und Stimmzettel durch die Stimmberechtigten
§ 73 GpR · II. Initiative und Gegenvorschlag/Eventualabstimmung
1. Die Stimmberechtigten können die erste und zweite Frage mit Ja oder Nein beantworten oder unbeantwortet lassen; sie können auch beiden Vorlagen zustimmen oder beide ablehnen.
2. Bei der dritten Frage ist das entsprechende Feld anzukreuzen.