113.111
GpR
CH-SO
§ 55 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - 2. Inhalt a) Proporzwahlzettel
Die Vorbereitung der Wahlen und Abstimmungen - Die Wahl- und Stimmzettel
§ 55 GpR · 2. Inhalt a) Proporzwahlzettel
1. Die Angaben auf dem Wahlzettel entsprechen jenen der Liste.
2. Die Wahlzettel enthalten die Bezeichnung der Wahl, eine Listenbezeichnung, eine allfällige Listenverbindung, Ordnungs- und Kandidatennummern, eventuell Prüfziffern, Angaben zu den Kandidaten und Kandidatinnen sowie leere Linien. Die Zahl der leeren Linien ergibt sich aus der Differenz zwischen den zu besetzenden Mandaten und der Zahl der vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen.
3. Der Wahlzettel ohne Parteibezeichnung enthält so viele leere Linien als Mandate zu besetzen sind.