Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
113.111 GpR CH-SO

§ 47 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - I. Proporzwahlverfahren 1. Öffentliche Auflage

Die Vorbereitung der Wahlen und Abstimmungen - Die Bereinigung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (187 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 47 GpR · I. Proporzwahlverfahren 1. Öffentliche Auflage

1. Die Wahlvorschläge sind von der Eingabestelle öffentlich zur Einsicht aufzulegen.

2. Für die Erneuerungswahlen des Gemeinderates sind in allen Gemeinden Kopien der Wahllisten öffentlich aufzulegen.

3. Die Auflagefrist beginnt am Mittwochmorgen nach Ablauf der Eingabefrist und endet am darauffolgenden Freitag.

← § 46 GpR Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - I. Wahlen und Abstimmungen § 48 GpR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →