113.111
GpR
CH-SO
§ 47 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - I. Proporzwahlverfahren 1. Öffentliche Auflage
Die Vorbereitung der Wahlen und Abstimmungen - Die Bereinigung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
§ 47 GpR · I. Proporzwahlverfahren 1. Öffentliche Auflage
1. Die Wahlvorschläge sind von der Eingabestelle öffentlich zur Einsicht aufzulegen.
2. Für die Erneuerungswahlen des Gemeinderates sind in allen Gemeinden Kopien der Wahllisten öffentlich aufzulegen.
3. Die Auflagefrist beginnt am Mittwochmorgen nach Ablauf der Eingabefrist und endet am darauffolgenden Freitag.