113.111
GpR
CH-SO
§ 44 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - d) Teilnahme an der Wahl
Die Vorbereitung der Wahlen und Abstimmungen - Das Anmeldeverfahren
§ 44 GpR · d) Teilnahme an der Wahl
1. Es dürfen sich nur Kandidaten und Kandidatinnen an der Wahl beteiligen, die sich innert der Frist angemeldet haben.