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113.111 GpR CH-SO

§ 44 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - d) Teilnahme an der Wahl

Die Vorbereitung der Wahlen und Abstimmungen - Das Anmeldeverfahren
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§ 44 GpR · d) Teilnahme an der Wahl

1. Es dürfen sich nur Kandidaten und Kandidatinnen an der Wahl beteiligen, die sich innert der Frist angemeldet haben.

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