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113.111 GpR CH-SO

§ 41 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - II. Majorzwahlen 1. Vakante Stelle a) Ausschreibung Anmeldefrist

Die Vorbereitung der Wahlen und Abstimmungen - Das Anmeldeverfahren
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§ 41 GpR · II. Majorzwahlen 1. Vakante Stelle a) Ausschreibung Anmeldefrist

1. Ist eine Stelle vakant, ist sie auszuschreiben.

2. Die Ausschreibung erfolgt vor oder zusammen mit der Einberufung zum Wahlgang. In der Ausschreibung für das Amtsgerichtspräsidium ist der Beschäftigungsgrad anzugeben.

3. Die Anmeldefrist ist spätestens auf den 5. letzten Montag, 17.00 Uhr, vor dem Wahltag anzusetzen.

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