113.111
GpR
CH-SO
§ 40 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - f) Formular und Stimmrechtsbescheinigungen
Die Vorbereitung der Wahlen und Abstimmungen - Das Anmeldeverfahren
§ 40 GpR · f) Formular und Stimmrechtsbescheinigungen
1. Für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist das von der Staatskanzlei zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.
2. Für jeden Kandidaten und jede Kandidatin ist eine Stimmrechtsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde beizulegen. Ausgenommen davon sind bisherige Ratsmitglieder.