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113.111 GpR CH-SO

§ 36 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - b) Angaben/Annahme des Wahlvorschlages

Die Vorbereitung der Wahlen und Abstimmungen - Das Anmeldeverfahren
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§ 36 GpR · b) Angaben/Annahme des Wahlvorschlages

1. Die Wahlvorschläge enthalten: Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf, Wohnadresse und Heimatort der Vorgeschlagenen.

2. Jede vorgeschlagene Person hat schriftlich zu bestätigen, dass sie den Wahlvorschlag annimmt. Fehlt die Bestätigung, wird ihr Name gestrichen.

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