113.111
GpR
CH-SO
§ 36 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - b) Angaben/Annahme des Wahlvorschlages
Die Vorbereitung der Wahlen und Abstimmungen - Das Anmeldeverfahren
§ 36 GpR · b) Angaben/Annahme des Wahlvorschlages
1. Die Wahlvorschläge enthalten: Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf, Wohnadresse und Heimatort der Vorgeschlagenen.
2. Jede vorgeschlagene Person hat schriftlich zu bestätigen, dass sie den Wahlvorschlag annimmt. Fehlt die Bestätigung, wird ihr Name gestrichen.