Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
113.111 GpR CH-SO

§ 26 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - Obligatorium

Die Wahl- und Abstimmungsorganisation - Die Wahlurnen
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§ 26 GpR · Obligatorium

1. Für sämtliche Wahlen und Abstimmungen nach diesem Gesetz sind Urnen zu verwenden.

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