113.111
GpR
CH-SO
§ 26 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - Obligatorium
Die Wahl- und Abstimmungsorganisation - Die Wahlurnen
§ 26 GpR · Obligatorium
1. Für sämtliche Wahlen und Abstimmungen nach diesem Gesetz sind Urnen zu verwenden.