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113.111 GpR CH-SO

§ 19 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - 5. Beachtung der Rechtsnormen

Die Wahl- und Abstimmungsorganisation - Die Wahlbüros
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§ 19 GpR · 5. Beachtung der Rechtsnormen

1. Das Wahlbüro wahrt das Wahl- und Stimmgeheimnis und ist verantwortlich für die Einhaltung der Gesetzesbestimmungen.

2. Werden seine Anordnungen nicht respektiert, hat es nötigenfalls die Polizei um Hilfe anzugehen. Die Polizeiorgane sind zur Hilfeleistung verpflichtet. Falls ein Straftatbestand vorliegt, hat das Wahlbüro Strafanzeige einzureichen.

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