Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
113.111 GpR CH-SO

§ 174 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - III. Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (187 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 174 GpR · III. Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt nach Annahme durch das Volk auf einen vom Regierungsrat zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.

← § 173 GpR Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - I. Wahlen und Abstimmungen

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →