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113.111 GpR CH-SO

§ 173 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - II. Aufhebung alten Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 173 GpR · II. Aufhebung alten Rechts

1. Durch dieses Gesetz werden aufgehoben

a) das Gesetz über Abstimmungen und Wahlen vom 2. März 1980;

b) die Verordnung über die Ausübung der Volksrechte vom 28. September 1987;

c) alle übrigen, mit diesem Gesetz in Widerspruch stehenden kantonalen und kommunalen Vorschriften.

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