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113.111 GpR CH-SO

§ 172 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - I. Kompetenzdelegation

Schlussbestimmungen
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§ 172 GpR · I. Kompetenzdelegation

1. Der Gemeinderat kann alle ihm in diesem Gesetz übertragenen Kompetenzen an die Gemeinderatskommission delegieren.

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