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113.111 GpR CH-SO

§ 161 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - 3. Inhalt der Beschwerdeschrift

Beschwerdeverfahren
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§ 161 GpR · 3. Inhalt der Beschwerdeschrift

1. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag, eine kurze Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten.

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