113.111
GpR
CH-SO
§ 16 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - 2. Aufgaben
Die Wahl- und Abstimmungsorganisation - Die Wahlbüros
§ 16 GpR · 2. Aufgaben
1. Die Gemeindewahlbüros überwachen die Stimmabgabe und ermitteln die Resultate der Urnengänge in den Gemeinden.