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113.111 GpR CH-SO

§ 149 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - 2. Publikation

Volksinitiative, Volksauftrag und fakultatives Referendum
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§ 149 GpR · 2. Publikation

1. Die Staatskanzlei veröffentlicht den dem Referendum unterliegenden Kantonsratsbeschluss im Amtsblatt. Besonders umfangreiche Beschlüsse werden nur mit dem Titel und der Angabe veröffentlicht, dass der Wortlaut auf der Staatskanzlei und auf den Oberämtern eingesehen werden kann.

2. Die Publikation weist auf das fakultative Referendum und den Ablauf der Referendumsfrist hin.

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