113.111
GpR
CH-SO
§ 143 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - Volksauftrag 1. Gegenstand
Volksinitiative, Volksauftrag und fakultatives Referendum
§ 143 GpR · Volksauftrag 1. Gegenstand
1. Der Volksauftrag nach Artikel 34 Kantonsverfassung kann alles betreffen, was Gegenstand eines Auftrags nach § 35 des Kantonsratsgesetzes sein kann, insbesondere alle Fragen der Rechtsetzung und der politischen Planung. Wirkung und Verfahren im Kantonsrat richten sich nach dem Kantonsratsgesetz und dem Geschäftsreglement des Kantonsrates.
2. Der Volksauftrag muss sich auf ein einheitliches Sachgebiet beziehen.