Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
113.111 GpR CH-SO

§ 143 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - Volksauftrag 1. Gegenstand

Volksinitiative, Volksauftrag und fakultatives Referendum
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (187 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 143 GpR · Volksauftrag 1. Gegenstand

1. Der Volksauftrag nach Artikel 34 Kantonsverfassung kann alles betreffen, was Gegenstand eines Auftrags nach § 35 des Kantonsratsgesetzes sein kann, insbesondere alle Fragen der Rechtsetzung und der politischen Planung. Wirkung und Verfahren im Kantonsrat richten sich nach dem Kantonsratsgesetz und dem Geschäftsreglement des Kantonsrates.

2. Der Volksauftrag muss sich auf ein einheitliches Sachgebiet beziehen.

← § 142bis GpR Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - I. Wahlen und Abstimmungen § 144 GpR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →