Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
113.111 GpR CH-SO

§ 142 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - 9. Weitere Bestimmungen

Volksinitiative, Volksauftrag und fakultatives Referendum
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§ 142 GpR · 9. Weitere Bestimmungen

1. Das Bundesrecht findet sinngemäss ergänzende Anwendung.

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