113.111
GpR
CH-SO
§ 112 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - 7. Liste mit mehr Mandaten als Kandidaten oder Kandidatinnen
Die Feststellung und Auswertung der Ergebnisse - Die Auswertung der Ergebnisse
§ 112 GpR · 7. Liste mit mehr Mandaten als Kandidaten oder Kandidatinnen
1. Fallen einer Liste mehr Mandate zu, als Kandidaten oder Kandidatinnen aufgestellt sind, hat die Eingabestelle die Vertretung der Listenunterzeichnenden aufzufordern, innert einer angemessenen Frist die Ersatzkandidaten oder die Ersatzkandidatinnen zu bezeichnen.
2. Dabei findet § 127 sinngemäss Anwendung.