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113.111 GpR CH-SO

§ 111 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - 6. Ermittlung der Gewählten und der Ersatzmitglieder

Die Feststellung und Auswertung der Ergebnisse - Die Auswertung der Ergebnisse
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§ 111 GpR · 6. Ermittlung der Gewählten und der Ersatzmitglieder

1. Auf jeder Liste sind diejenigen Kandidaten oder Kandidatinnen gewählt, welche die meisten Stimmen erhalten haben.

2. Die nichtgewählten Kandidaten oder Kandidatinnen einer Liste sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl Ersatzmitglieder.

3. Bei Stimmengleichheit entscheidet über die Wahl und über die Reihenfolge unter den Ersatzmitgliedern das Los.

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