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113.111 GpR CH-SO

§ 107 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - 2. Erste Verteilung der Mandate auf die Listen

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§ 107 GpR · 2. Erste Verteilung der Mandate auf die Listen

1. Die Zahl der gültigen Parteistimmen aller Listen wird durch die um eins vergrösserte Zahl der Sitze geteilt. Die nächsthöhere ganze Zahl heisst Verteilungszahl.

2. Jeder Liste werden so viele Mandate zugeteilt, als die Verteilungszahl in ihrer Stimmenzahl enthalten ist.

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