113.111
GpR
CH-SO
§ 107 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) - 2. Erste Verteilung der Mandate auf die Listen
Die Feststellung und Auswertung der Ergebnisse - Die Auswertung der Ergebnisse
§ 107 GpR · 2. Erste Verteilung der Mandate auf die Listen
1. Die Zahl der gültigen Parteistimmen aller Listen wird durch die um eins vergrösserte Zahl der Sitze geteilt. Die nächsthöhere ganze Zahl heisst Verteilungszahl.
2. Jeder Liste werden so viele Mandate zugeteilt, als die Verteilungszahl in ihrer Stimmenzahl enthalten ist.