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112.12 CH-SO

§ 3 Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Bürgerrechtsverordnung) - b) Schweizer Bürger und Bürgerinnen

Zuständigkeiten und Verfahren
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§ 3 Bürgerrechtsverordnung · b) Schweizer Bürger und Bürgerinnen

1. Das Verfahren nach § 2 Absätze 1-4 gilt auch für Schweizer Bürger und Bürgerinnen, die um Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht ersuchen.

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