112.12
CH-SO
§ 3 Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Bürgerrechtsverordnung) - b) Schweizer Bürger und Bürgerinnen
Zuständigkeiten und Verfahren
§ 3 Bürgerrechtsverordnung · b) Schweizer Bürger und Bürgerinnen
1. Das Verfahren nach § 2 Absätze 1-4 gilt auch für Schweizer Bürger und Bürgerinnen, die um Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht ersuchen.