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112.11 CH-SO

§ 28bis Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz) - Begründungspflicht

Verfahren und Rechtsschutz
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§ 28bis Bürgerrechtsgesetz · Begründungspflicht

1. Abweisende Einbürgerungsentscheide sind sachlich zu begründen.

2. Die Begründung ist bei einem Antrag auf Abweisung im Antrag aufzuführen.

3. Ist ein Antrag auf Zusicherung gestellt, haben die Stimmberechtigten kund zu tun, aus welchen Gründen sie das Einbürgerungsgesuch ablehnen.

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