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111.32 PuV CH-SO

§ 12 Verordnung über die amtlichen Publikationsorgane (Publikationsverordnung, PuV) - Massgebende Fassungen der elektronischen Publikationen

Gemeinsame Bestimmungen
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§ 12 Publikationsverordnung, PuV · Massgebende Fassungen der elektronischen Publikationen

1. Die massgebende Fassung einer Amtsblattpublikation ist die auf dem Amtsblattportal publizierte und elektronisch signierte Einzelmeldung im Format PDF.

2. Die massgebenden Fassungen der elektronischen Publikationen der GS und der BGS sind immer die auf der Webseite der Gesetzessammlung bgs.so.ch des Kantons Solothurn publizierten und elektronisch signierten Fassungen im Format PDF.

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