111.31
PuGLPuG
CH-SO
§ 7 Gesetz über die amtlichen Publikationsorgane (Publikationsgesetz, PuG) - Inhalt
Bereinigte Sammlung der solothurnischen Erlasse (BGS)
§ 7 Publikationsgesetz, PuG · Inhalt
1. Die Bereinigte Sammlung der solothurnischen Erlasse (BGS) ist die nachgeführte und nach Sachgebieten gegliederte Sammlung des in der GS veröffentlichten Rechts.
2. Die BGS wird laufend durch die Staatskanzlei nachgeführt.