Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.31 PuGLPuG CH-SO

§ 7 Gesetz über die amtlichen Publikationsorgane (Publikationsgesetz, PuG) - Inhalt

Bereinigte Sammlung der solothurnischen Erlasse (BGS)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Publikationsgesetz, PuG · Inhalt

1. Die Bereinigte Sammlung der solothurnischen Erlasse (BGS) ist die nachgeführte und nach Sachgebieten gegliederte Sammlung des in der GS veröffentlichten Rechts.

2. Die BGS wird laufend durch die Staatskanzlei nachgeführt.

← § 6 Publikationsgesetz, PuG Gesetz über die amtlichen Publikationsorgane (Publikationsgesetz, PuG) - Amtliche Publikationsorgane § 8 Publikationsgesetz, PuG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →